Fragen rund um Case Management & Wiedereingliederung
BeitragWas verbirgt sich hinter dem Begriff Case Management und wie funktioniert es eigentlich? Wann wird ein Case Management benötigt und ist es wirklich freiwillig – oder verpflichtend? Dieser Beitrag klärt dich – unabhängig davon, ob du Arbeitnehmer:in oder Arbeitgeber bist – über diese und weitere Fragen auf.
Worum geht es bei Case Management?
Im Case Management betreuen sogenannte Case Manager:innen frühzeitig und individuell Personen, die schwer verunfallt oder erkrankt sind. Ihr Ziel ist es, zur raschen Genesung und langfristigen Wiedereingliederung dieser Personen beizutragen, sei es im Alltag oder im beruflichen Umfeld. Dies bedeutet, dass sie die betroffene Person während des gesamten Rehabilitations- und Wiedereingliederungsprozesses professionell unterstützen. Sowohl Mitarbeitende als auch Arbeitgeber erhalten dabei Unterstützung.
Wann wird Case Management benötigt?
Case Management wird benötigt, wenn …
- Mitarbeitende aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung leistungsunfähig sind;
- die Gefahr besteht, dass sie längere Zeit am Arbeitsplatz fehlen; oder
- sie ohne Hilfe nicht in der Lage sind, an ihren Arbeitsplatz zurückzukehren.
Wieso ist Case Management (für Arbeitgeber) so wichtig?
Langfristige Ausfälle von Mitarbeitenden können erhebliche Kosten verursachen, darunter Lohnfortzahlungen, Kosten für die Neueinstellung von Personal und potenzielle Umsatzeinbussen. Daher ist es für Arbeitgeber erstrebenswert, langfristige Abwesenheiten und Invalidität so weit wie möglich zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Das frühzeitige Ergreifen von Massnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess kann dazu beitragen, diese Kosten zu vermeiden.
Hinweis: Besonders die Zeit spielt eine entscheidende Rolle, wenn es um den erfolgreichen Wiedereinstieg von Beschäftigten geht. Je länger sich der Wiedereinstieg verzögert, desto schwieriger wird die Reintegration der betroffenen Mitarbeitenden.
Wie wird die Arbeitsunfähigkeit von Mitarbeitenden gemeldet?
Unmittelbar nach dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit (binnen 1 bis 14 Tagen) sollten Arbeitgeber dies der Krankentaggeldversicherung (KTG) oder der Unfallversicherung (UVG) melden. 30 Tage nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit ist es erforderlich, die Arbeitsunfähigkeit bei der Pensionskasse (BVG) zu melden. Spätestens 6 Monate nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit sollten Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit auch bei der Invalidenversicherung (IV) melden.
Hinweis: Je früher eine Arbeitsunfähigkeit gemeldet wird, desto grösser sind die Chancen, dass eine Invalidisierung der betroffenen Person vermieden werden kann. Zugehörige Formulare zur Meldung der Arbeitsunfähigkeit einer bzw. eines Mitarbeitenden können bei den jeweiligen Versicherungen oder Einrichtungen erhalten werden.
Wie unterstützt Case Management Betroffene?
Das Case Management ist immer auf die individuellen Bedürfnisse ausgerichtet: Im Rehabilitationsprozess wird das gesamte persönliche Umfeld der betroffenen Person berücksichtigt. Der jeweilige Case Manager oder die Case Managerin arbeitet eng mit den beteiligten Parteien zusammen, zu denen die betroffene Person, eine ärztliche Fachperson, der Arbeitgeber, die Angehörigen, die Kostenträger und Dienstleister gehören, und koordiniert die Zusammenarbeit aller Beteiligten.
Gemeinsam werden sinnvolle und erreichbare Ziele definiert, die immer auf die rasche Genesung und die berufliche Wiedereingliederung abzielen. Dies bedeutet auf der einen Seite eine enge Zusammenarbeit mit medizinischem Fachpersonal, auf der anderen Seite werden beispielsweise Massnahmen ergriffen, um den Arbeitsplatz zu erhalten oder ihn an die neuen Bedingungen anzupassen. In einigen Fällen werden auch Umschulungen in Betracht gezogen und organisiert.
Ist die Teilnahme am Case Management freiwillig oder verpflichtend?
Mitarbeitende haben grundsätzlich eine Mitwirkungspflicht — allerdings können sie diese auch wahrnehmen, ohne z.B. an einem Case Management teilzunehmen.
Welche Informationen bezüglich der Wiedereingliederung bzw. des Case Managements werden dokumentiert?
Im Verlauf der Wiedereingliederung bzw. des Case Managements werden Informationen zur betroffenen Person und seiner bzw. ihrer Situation dokumentiert, z.B. im Assessment. Jedwede Dokumentation erfolgt ausschliesslich im mündlichen und schriftlichen Einvernehmen mit der Zielperson.
Hinweis: Wenn du wissen möchtest, ob und welche Informationen bezüglich deiner Wiedereingliederung in deine Personalakte aufgenommen werden, empfiehlt es sich, deinen Arbeitgeber zu kontaktieren.
In diesem Beitrag hast du einen Überblick über das Wiedereingliederungsmanagement erhalten. Wenn du nun wissen möchtest, wie genau ein Case Management abläuft, dann schaue gerne in den zugehörigen Beitrag. Bei weiteren Fragen stehen dir die hier hinterlegten Ansprechpersonen – auf Wunsch auch anonym – jederzeit zur Verfügung.
Dieser Artikel wurde von Evermood erstellt und zuletzt am aktualisiert.