Relevante Informationen für die Personalakte

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Nicht alle BEM-Informationen werden in die Personalakte aufgenommen. Es darf nur aufgenommen werden,
  • dass die Durchführung eines BEM-Verfahrens angeboten wurde,
  • ob die betroffene Person dem BEM-Verfahren zugestimmt hat oder nicht, sowie
  • ob bzw. welche konkreten Maßnahmen zur Überwindung und Vorbeugung von Arbeitsunfähigkeit angeboten und umgesetzt wurden.
Dieser Artikel wurde von WSA Audiology erstellt und zuletzt am aktualisiert.
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